GEMA lockert Richtlinien für Eigenpräsentation

Allgemein 08 Juli, 2006

Wer als Künstler Mitglied bei der GEMA ist, tritt alle Urheberrechte an eben diese ab. Das hat natürlich mit steigendem Bekanntheitsgrad durchaus seine Vorteile, sorgt die GEMA doch dafür, dass Nutzer der Musik entsprechend dafür bezahlen. Mitunter kann eine solche Abtretung der Rechte auch Nachteile haben. Dann nämlich, wenn man auf der eigenen Website seine eigene (!) Musik verwende will, zum Beispiel als Kostprobe aus der eigenen CD. Dafür musste man nämlich in der Vergangenheit der GEMA bis zu 25 Euro pro Song zahlen.

Doch diese – nicht ganz unumstrittene – Handhabung wurde jetzt gelockert. Versuchsweise darf man seine eigene Musik kostenlos als Stream anbieten, sofern damit nicht direkte oder indirekte Einnahmen generiert werden (etwa durch Werbung auf der Website). Was weiterhin kostenpflichtig bleibt, ist das Anbieten der eigenen Lieder als Download. Dafür verlangt die GEMA nach wie vor eine Gebühr in der Höhe von einigen Cents pro Stück.

Bis Ende 2007 will die GEMA neue Richtlinie für das Verwenden eigener Musikstücke auf Websites ausarbeiten und ab 1. Januar 2008 in Kraft setzen. Bis dahin wird man sicherlich auch einige Erfahrungen gemacht haben.

Fragwürdig war die bisher verfolgte Praxis deswegen, weil der jeweilige Urheber für seine eigene Musik bezahlen musste, von diesen Einnahmen aber kaum etwas selber bekam. Denn die GEMA verteilt Einnahmen nach bestimmten Schlüsseln, die tendenziell die bekannten Künstler bevorzugen. Somit haben die Künstler mit der Bezahlung ihrer eigenen Musik unter anderem die Tantiemen der grossen Stars mitfinanziert.

Ein Kommentar zum Thema “GEMA lockert Richtlinien für Eigenpräsentation”

  1. Schickers Mind » Blog Archiv » Da Wahnsinn ! sagt:

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