Wie beweist man, dass man der Urheber ist?
Tipps & Tricks 10 Juli, 2006Dass das Musik-Business vielfach von Plagiaten lebt, ist weitreichend bekannt. Die prominenteren Beispiele, die man dazu zählen kann, sind die sogenannten Cover-Versionen, das heisst, ältere Songs neu interpretiert. In diesen Fällen ist in aller Regel der ursprüngliche Urheber bekannt und wird auch nicht abgestritten.
Weniger eindeutig wird’s, je geringer der Anteil an “gestohlenen” Passagen eines Songs wird. Eines der bekannteren Beispiele – jedenfalls in der Schweiz – dürfte DJ Bobos “Somebody Dance With Me” sein. Der Hauptteil dieses Liedes wurde von Rockwells “Somebody’s Watching Me” abgekupfert und sorgte 1993 für einigen Tumult. Vor allem deswegen, weil Bobo anfänglich alles abstritt.
Während bekannte Künstler einerseits auf geübte Rechtsanwälte zurückgreifen können und anderseits dank Ihrer Bekanntheit den Ursprung einer Melodie relativ leicht nachweisen können, haben es Amateure etwas schwieriger. Denn wenn Hansli aus Embrach eine selberkomponierte Heimproduktion aufs Internet lädt und Vreneli aus Sion den Song hört, leicht umschreibt und auf CD rausbringt, dann dürfte es Hansli schwer fallen, seine Ansprüche geltend zu machen.
Für solche Fälle dürfte das Portal Songate die Lösung sein. Der registrierte Benutzer lädt seine Werke hoch, Songate erstellt eine Art elektronische Signatur und ermöglicht im Streitfall die klare Beweisführung. Dadurch dürfte es Ideen-Räubern schwer fallen, vor Gericht zu überzeugen.
Songate ist noch relativ jung, verzeichnet aber rasch steigende Benutzerzahlen. Die Preise, die Songate für seine Dienstleistungen verlangt, sind gering und belaufen sich bei einem durchschnittlichen Song auf ca. 2 Euro. Wenn man bedenkt, was man verlieren könnte, sicherlich eine bescheidene Gebühr.
Auch für Nichtmusiker ist Songate ein Besuch wert, werden doch regelmässig Songs vorgestellt, die in voller Länge (und ansprechender Qualität) angehört werden können.
Letzte Kommentare