Klage gegen Youtube.com

Allgemein 10 August, 2006

Das Video-Portal youtube.com steht laut CHIP Online unter Anklage. Dies, weil ein amerikanischer Journalist darauf Videomaterial entdeckt hat, das er selber gefilmt und für die Veröffentlichung auf youtube.com nicht freigegeben hat. Nebst einem Verbot für weitere Verwendung des Materials soll youtube.com 150′000 USD Schadenersatz zahlen.

In diesem Zusammenhang hat youtube.com seine Richtlinien leicht verstärkt. So sollen zum Beispiel nur noch Videos mit maximal 10min Laufzeit hochgeladen werden können. Youtube geht davon aus, dass Videos, die kürzer als 10min sind, häufig nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Da könnte man sich heftig täuschen. Denn auf der Domain “Best Legal Advice” werden Hunderte von Musik-Clips aus den 80er Jahren angeboten bzw. mit youtube.com verlinkt. Das heisst, man sucht auf “Best Legal Advice” den gewünschten Titel und lässt ihn sich dann über youtube.com abspielen. Die hier angebotenen Videos sind wohl allesamt kürzer als 10min. Und sie sind ebenso allesamt urheberrechtlich geschützt.

Zusätzliche Quellangabe: BloggingTom

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