Kompatibilität unter Online-Musik

Allgemein 11 August, 2006

Der Apple hat mit seinem Online-Musik-Shop iTunes seit Lancierung über eine Milliarde Songs weltweit verkauft. Und er hat sie alle mit einem digitalen Schutz versehen, der zwar das Abspielen auf einem PC und das Kopieren auf CD erlaubt, den Kunden aber bei der Wahl seines MP3-Abspielgeräts an den eigenen iPod bindet. Mit der Einführung des neuen Urheberrechts wäre damit in Frankreich fast Schluss gewesen.

Gemäss Gesetzesentwurf wäre es Anbietern wie Apple nämlich nicht mehr erlaubt gewesen, einen Schutz zu verwenden, der andere Anbieter von Hardware (MP3-Spieler) benachteiligt. Mit anderen Worten hätte Apple seinen Digitalschutz zumindest anderen Herstellern bekanntgeben müssen und hätte einen Grossteil seines Vorteils gegenüber den Mitbewerbern verloren. Apple – und andere Anbieter – haben jedoch listiger argumentiert: Sie bezeichneten diese Klausel im Urheberrecht als Türöffner für Piraten. Na klar, wird der Konkurrenz verraten, wie der eigene Kopierschutz funktioniert, dann gehen die damit gleich an die Tauschbörsen. ;-)

Wie auch immer, die Lobby hat jedenfalls gesiegt. Frankreich krebst zumindest praktisch zurück. Obschon es in der Theorie immer noch nicht gestattet ist, benachteiligende Schutzmechanismen zu verwenden, ist der Einsatz selbiger gestattet, sofern der Urheber seine Einwilligung gibt. Und das tun die voraussichtlich ohne Aussnahme. Den noch jungen (legalen) Download-Markt will sich keiner kaputtmachen. Und die paar verdienten Franken sind einfach gemachtes Geld.

[Quelle: Tages-Anzeiger]

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