UK: 50 Jahre Urheberschutz sind genug

Urheberrecht 31 Juli, 2007

Im Vereinigten Königreich gilt Musik während fünfzig Jahren ab Aufnahme als geschützt. Das bedeutet, dass die ersten Songs von Pop-Stars wie Cliff Richard oder Paul McCartney bereits nahe oder über dem Verfalldatum sind und demnächst keinen Gewinn mehr abwerfen. Wohl nicht zuletzt deshalb hat die Musikindustrie in Grossbritannien versucht, diese Schutzfristen auf 70 Jahre zu erweitern. Ohne Erfolg.

Die Regierung kam – gestützt auf Studien – zum Schluss, dass eine Verlängerung unnötige Kosten für den Konsumenten zur Folge hätte und nur verhältnismässig wenig Künstler davon profitieren könnten. Ausserdem hat die Studie offenbar zu Tage gebracht, dass viele Plattenfirmen / Labels ihre Verträge mit den Musikern so gestaltet haben, dass nach deren Ableben die Nutzungsrechte an die Plattenfirma gehen. Mit einer Verlängerung der Schutzfristen würden diese noch einseitiger profitieren.

Die IFPI in Grossbritannien spricht von Enteignung und mangelndem Respekt für Musiker. Dabei ist man mit 50 Jahren nicht schlecht dran. In anderen Branchen können “Erfindungen” schon nach deutlich kürzerer Schutzfrist kopiert werden.

[Quelle: intern.de + futurezone]

Hinterlasse einen Kommentar


Wordpress Themes by Mobile Themes / Jim / Übersetzt ins Deutsche von Pascal Senn
Copyright © 2007 SUISAfrei.ch. All rights reserved.