Die Musikindustrie ist verzweifelt.

Allgemein 07 Oktober, 2007

Das Schweizer Parlament hat entschieden: Auch nach dem revidierten Urheberrecht ist in der Schweiz der Download von Musik über Tauschbörsen erlaubt. Da gibt es nichts zu rütteln. Würde man zumindest meinen. Aber eine Industrie, die verzweifelt darum kämpft, ein paar Prozent des jahrelangen Umsatzrückganges wieder flott zu machen, gibt nicht so schnell auf. Abschreckprozesse sollen das neue Rezept sein. Technische Umstände und das zumeist geringe Wissen der Benutzer sind die Chancen dazu.

Bei den meisten Online-Tauschbörsen werden bereits während eines Downloads schon wieder Teile der Datei anderen zur Verfügung gestellt. Noch bevor man also eine Datei komplett heruntergeladen hat, lädt man sie unter Umständen bereits wieder hoch. Während ersteres erlaubt ist, bleibt zweiteres, das Zurverfügungstellen, illegal und kann somit bestraft werden.  Doch viele Benutzer wissen von diesem technischen Umstand nichts. Und genau da will die IFPI laut eigenen Aussagen ansetzen.

«Wir gehen ab Dezember gezielt mit Strafanzeigen und Schadenersatzklagen gegen Uploader vor. Wenn wir gegen Leute klagen, die Musik oder Filme illegal im Netz tauschen, verleidet vielen das Herunterladen.»
Roger Chevallaz

Natürlich wird einigen aus Angst vor ähnlichen Anzeigen und Klagen der Download, der notabene eigentlich legal wäre, verleiden. Aber den harten Kern der Up- und Downloader wird das nicht jucken. Die Gefahr, beim Uploaden erwischt zu werden ist nach wie vor gering. Und neu ist die Situation ja auch nicht. Trotzdem floriert der Tauschbörsenhandel noch immer, wenn auch leicht reduziert.

Alles in allem zeigt das Verhalten der IFPI einmal mehr, dass man verzweifelt ist. Verzweifelt, weil die tollen Margen der Vergangenheit nicht mehr eingefahren werden können. Und weil man den Online-Zug vollkommen verpennt hat. Die Devise: Retten, was noch zu retten ist. Viel wird das nicht sein. Und Mitleid werden die wenigsten haben.

[Quelle: Tages-Anzeiger]

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