EMI kommt Privatfilmern entgegen

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Wer bei seinen privaten Videofilmen auf SUISA-/GEMA-freie Musik verzichten will, der hat mit dem filmersclub von EMI eine neue legale Variante. Der filmersclub bietet um die 100′000 Titel im praktischen MP3-Format an zur legalen Nutzung, solange keine kommerziellen Absichten dahinter stehen. Und natürlich kriegt man das nicht gratis, sondern gegen Bezahlung einer Abonnementsgebühr, die sich je nach Nutzungsbedürfnis wählen lässt.

[Quelle: Presseportal]

Jedem Sportclub seinen eigenen Fan-Song

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Ein Fussballspiel ohne Stadiongesang wäre nicht den halben Eintritt wert. Gesang gehört zum Massensport, ohne Wenn und Aber. Aber (also doch ein Aber) meistens gibt man sich verhältnismässig fantasielos und singt modifizierte Texte zu aktuellen oder vergangenen Chart-Hits. Das müsste nicht sein. Warum nicht einen eigenen Fan-Song schreiben, produzieren und auf CD anbieten? Das ist die Nische, die Sportsongs.de entdeckt zu haben hofft.

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Gastronomie-Beschallung

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Kaum ein Restaurant oder Hotel kommt ohne Musikberieselung der Gäste aus. Sei es entspannende Sounds im Wellness-Bereich, gediegene Piano-Musik im Speisesaal oder einfach Chart-Songs an der Bar: Überall läuft Musik. Musik, für die man zahlen muss. In aller Regel ist die Musik nämlich SUISA- bzw. GEMA-pflichtig und führt somit zu Abgaben an selbige Institutionen. Diese Zahlungen belaufen sich sehr rasch auf einige hundert oder gar tausend Franken. Aber es gibt Alternativen.

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Renommee Agent

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Schnell und unkompliziert soll man über Renommee Agent passende Musik finden und gleich online lizenzieren lassen. In nur fünf Schritten lässt sich so jeder Titel für den sofortigen Einsatz freischalten. Eine intuitiv-einfache Suchfunktion erlaubt das Suchen nach Genre oder Stimmung und bietet eine hübsche und komplette Vorhör-Möglichkeit. Das Ganze auch noch ohne lange Wartezeiten. Hat man seine Auswahl getroffen, geht es weiter zur Definition, wofür die Musik verwendet wird. Je nach Anwendungsbereich, Nutzungsdauer und Anzahl Exemplare wird der Preis berechnet. Und von da an weiss man, dass sich Renommee Agent primär an professionelle Kunden wendet.

Das stilistische Sortiment von Renommee Agent ist beachtlich. Und es sind nicht nur instrumentale Tracks vorhanden, sondern auch Songs mit Gesang aus allen Stilrichtungen. Ein Reinhören lohn sich sowohl für den professionellen Medienschaffenden, wie auch für den musikalisch interessierten Amateur. Denn die Vorhörfunktion lässt einen nicht nur den gesamten Track anhören, sondern nervt auch nicht durch eingeblendete akustische Wasserzeichen. Ein Genuss.

SmartSound: Die GEMA-Falle

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Der amerikanische Anbieter von Instrumentalmusik zur Vertonung von Multimedia-Projekten gilt weitläufig als “GEMA-frei”. Nicht zuletzt die Zusammenarbeit mit Herstellern von Videoschnitt-Systemen wie Ulead, Avid und Pinnacle lassen annehmen, dass deren Musik frei und ohne juristische Folgen verwendet werden kann und darf. Dem ist nicht so.

Die USA, von wo die Komponisten der SmartSound-CDs vorwiegend zu kommen scheinen, haben andere Gesetze. Die erlauben eine Art Zweitverwertung, auch von eigentlich GEMA-pflichtiger Musik. Eine solche Nutzungsart ist in Europa bzw. in Deutschland und auch der Schweiz nicht bekannt. Da nun jedoch viele Urheber bei einer amerikanischen Verwertungsgesellschaft (z.B. ASCAP) Mitglied sind, werden sie in Deutschland und der Schweiz automatisch durch die GEMA bzw. SUISA vertreten. Deren Musik kann hierzulande also unter keinen Umständen GEMA- oder SUISA-frei sein.

So kann es sein, dass man als “royalty-free” bezeichnete Musik erwirbt, diese aber im deutschsprachigen Europa nicht verwenden kann, weil sie eben hier unter SUISA-Pflicht fällt. Dieser Problematik ist sich offenbar unterdessen auch SmartSound bewusst. Deshalb hat man eine Liste aller CDs herausgegeben, auf der vermerkt ist, welche Titel denn nun wirklich unbesorgt verwendet werden können, bzw. bei welchen Tracks man mit Problemen (=Bussen) seitens der GEMA/SUISA rechnen muss.


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