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	<title>SUISAfrei.ch &#187; Tipps &amp; Tricks</title>
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	<description>Es geht auch ohne hohe Gebühren</description>
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		<title>GEMA-freie Musik bei Ebay: Vorsicht</title>
		<link>http://blog.suisafrei.ch/2007/04/gema-freie-musik-bei-ebay-vorsicht/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2007 20:00:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Paddy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps & Tricks]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder werden auf Online-Auktionen wie Ebay oder ricardo GEMA- bzw. SUISAfreie CDs zum Kauf angeboten. Bei solchen Angeboten ist Vorsicht geboten. Denn häufig sind die Nutzungsrechte, die man für den Einsatz der Musik benötigt, nicht übertragbar. Rechtlich gesehen hat man dann als Käufer zwar die CD, nicht aber das Recht, sie für Multimedia-Projekte zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder werden auf Online-Auktionen wie Ebay oder ricardo GEMA- bzw. SUISAfreie CDs zum Kauf angeboten. Bei solchen Angeboten ist Vorsicht geboten. Denn häufig sind die Nutzungsrechte, die man für den Einsatz der Musik benötigt, nicht übertragbar. Rechtlich gesehen hat man dann als Käufer zwar die CD, nicht aber das Recht, sie für Multimedia-Projekte zu nutzen. Laut Joachim Lehberger, Inhaber von <a target="_blank" href="http://www.highland-musikarchiv.com">Highland-Musikarchiv</a> werden entsprechende Verkäufer auf ebay auch immer wieder entsprechend informiert. Nutzungsrechte sind nicht weiterverkäuflich.</p>
<p><span id="more-83"></span></p>
<p>Für Leute, die zum Beispiel ihr Hobby aufgeben und deshalb die Nutzungslizenzen nicht mehr benötigen, gibt es auch eine Lösung. In solchen Fällen ist man bei Highland gerne bereit, dem neuen Besitzer einen Rabatt auf die Nutzungslizenzen zu gewähren. Hierfür ist aber vorgängig eine Kontaktaufnahme nötig.</p>
<p>Wir empfehlen deshalb: Im Zweifelsfall beim Urheber (nicht beim Verkäufer) nachfragen, wie das im entsprechenden Fall geregelt werden kann.</p>
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		<title>Publireportage: Vertonung von Urlaubsfilmen</title>
		<link>http://blog.suisafrei.ch/2006/08/publireportage-vertonung-von-urlaubsfilmen/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Aug 2006 16:00:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Highland</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps & Tricks]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.suisafrei.ch/2006/08/03/publireportage-vertonung-von-urlaubsfilmen/</guid>
		<description><![CDATA[Ein Artikel von Joachim Lehberger, Highland-Archiv
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Videokameras sind günstig zu haben und selbst der normale PC bietet heute verlockende Möglichkeiten, auch ohne viele Vorkenntnisse die eigenen Aufnahmen zu schneiden und mit Effekten auszustatten. Was liegt also näher, als die Augenblicke der schönsten Zeit des Jahres festzuhalten und mit Familie und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font face="Arial" size="1">Ein Artikel von Joachim Lehberger, <a href="http://www.highland-musikarchiv.com" target="_blank">Highland-Archiv</a></font></p>
<p><font face="Arial">Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Videokameras sind günstig zu haben und selbst der normale PC bietet heute verlockende Möglichkeiten, auch ohne viele Vorkenntnisse die eigenen Aufnahmen zu schneiden und mit Effekten auszustatten. Was liegt also näher, als die Augenblicke der schönsten Zeit des Jahres festzuhalten und mit Familie und Freunden zu teilen. Natürlich gehört zu einem guten Film auch Musik. Und genau hier lauern einige Gefahren, die zu bösen Überraschungen führen können.</font></p>
<p><font face="Arial">Vorweg sei eins deutlich gesagt. Solange Sie Musik für Ihre privaten Aufnahmen verwenden und diese nur im engen Familien- und Freundeskreis zuhause zeigen, haben Sie die Nutzung der Musikrechte an die GEMA bereits bezahlt. Denn, was nur wenige wissen: Beim Kauf von Aufnahmemedien (z.B. Videokassette, CD- oder DVD Rohling) ist bereits ein kleiner Betrag für die Nutzungsrechte von Musik als Pauschale im Kaufpreis enthalten.</font></p>
<p><span id="more-37"></span></p>
<p><font face="Arial"><strong>Denken Sie an die rechtlichen Faktoren</strong><br />
<script>D(["mb","
Der Teufel steckt hier in der komplizierten Rechtslage des Urheber- und Verwertungsrechts. Sobald Sie nämlich von Ihrem Film (oder ihrer Multimedia-Bilderschau) Kopien auf Datenträgern (Band, CD/DVD ...) anfertigen, betreten Sie das schwierige Feld der Verwertungsrechte und diese sind  gegenüber den Nutzungsrechten - nicht in der oben genannten Pauschale im Kaufpreis enthalten.</p>
<p>Nun kann man fragen, wer das kontrolliert. Die\nAntwort ist einfach. In Deutschland tut dies die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die Interessenvertretung der Komponisten und Musiker in Deutschland. Sie vertritt nicht nur die Rechte deutscher Künstler, sondern aller Künstler weltweit, sofern ihre Werke in Deutschland genutzt werden. Im Ausland existieren entsprechende nationale Verwertungsgesellschaften (Österreich: AKM, Schweiz: SUISA...). International sind diese Gesellschaften vernetzt.
Geschäfte und Restaurants müssen für Musikwiedergabe (Beschallung) ebenso Gebühren an die GEMA zahlen, wie eben auch das Busunternehmen, das während der Fahrt Musik, Radio- oder Fernsehprogramme oder eben Ihren, mit Musik hinterlegten, Film vorführt. Es ist also durchaus möglich, dass die GEMA durch Stichprobenkontrollen, aber auch durch die Meldebögen, die z.B. das Busunternehmen abgibt, auf eine Filmautor\naufmerksam wird und sich bei Ihnen meldet. Besonders unangenehm ist in einem solchen Fall die sogenannte GEMA-Vermutung. Sie besagt nicht weniger, als dass Sie als Autor beweisen müssen, dass die verwendete Musik nicht von einem Künstler stammt, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Ihre einzige Möglichkeit, diesen Beweis zu erbringen, ist die Vorlage eines entsprechenden Freigabedokuments (siehe unten). Falls Sie GEMApflichtige Musik für die Vertonung Ihrer Bilder genutzt haben oder nicht über ein entsprechendes Freigabedokument verfügen, steht Ihnen ein nicht unerheblicher Formularberg und  meist  überraschend hohe Gebühren bevor. Von Aufregung und Ärger ganz zu schweigen. ",1] );  //--></script>Soweit, so gut  „mehr will ich ja auch nicht machen werden viele sagen. Woran nur wenige denken ist, dass sich schnell Situationen ergeben, in denen der beschriebene private Rahmen gesprengt wird. Was passiert, wenn der Reiseleiter oder Busfahrer vor Ort, der mitbekommen hat, dass Ihre Aufnahmen bei Mitreisenden Gefallen finden, Sie um eine Kopie bittet, um den Film künftigen Reisenden während der Busfahrt zu zeigen? Oder die Mitreisenden sprechen Sie an und bitten Sie um eine Kopie. Natürlich wird sich jeder Amateurfilmer über solches Interesse freuen, wer wäre nicht ein bisschen stolz bei solchen Anfragen?</font></p>
<p><font face="Arial">Der Teufel steckt hier in der komplizierten Rechtslage des Urheber- und Verwertungsrechts. Sobald Sie nämlich von Ihrem Film (oder ihrer Multimedia-Bilderschau) Kopien auf Datenträgern (Band, CD/DVD &#8230;) anfertigen, betreten Sie das schwierige Feld der Verwertungsrechte und diese sind  gegenüber den Nutzungsrechten &#8211; nicht in der oben genannten Pauschale im Kaufpreis enthalten.</font></p>
<p><font face="Arial"><strong>Kontrolle durch Stichproben vorhanden</strong><br />
Nun kann man fragen, wer das kontrolliert. Die Antwort ist einfach. In Deutschland tut dies die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die Interessenvertretung der Komponisten und Musiker in Deutschland. Sie vertritt nicht nur die Rechte deutscher Künstler, sondern aller Künstler weltweit, sofern ihre Werke in Deutschland genutzt werden. Im Ausland existieren entsprechende nationale Verwertungsgesellschaften (Österreich: AKM, Schweiz: SUISA&#8230;). International sind diese Gesellschaften vernetzt. </font></p>
<p><font face="Arial">Geschäfte und Restaurants müssen für Musikwiedergabe (Beschallung) ebenso Gebühren an die GEMA zahlen, wie eben auch das Busunternehmen, das während der Fahrt Musik, Radio- oder Fernsehprogramme oder eben Ihren, mit Musik hinterlegten, Film vorführt. Es ist also durchaus möglich, dass die GEMA durch Stichprobenkontrollen, aber auch durch die Meldebögen, die z.B. das Busunternehmen abgibt, auf eine Filmautor aufmerksam wird und sich bei Ihnen meldet. </font></p>
<p><font face="Arial"><strong>Die GEMA-Vermutung</strong><br />
Besonders unangenehm ist in einem solchen Fall die sogenannte GEMA-Vermutung. Sie besagt nicht weniger, als dass Sie als Autor beweisen müssen, dass die verwendete Musik nicht von einem Künstler stammt, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Ihre einzige Möglichkeit, diesen Beweis zu erbringen, ist die Vorlage eines entsprechenden Freigabedokuments (siehe unten). Falls Sie GEMApflichtige Musik für die Vertonung Ihrer Bilder genutzt haben oder nicht über ein entsprechendes Freigabedokument verfügen, steht Ihnen ein nicht unerheblicher Formularberg und  meist  überraschend hohe Gebühren bevor. Von Aufregung und Ärger ganz zu schweigen.<script><!-- D(["mb","</p>
<p>Ein weiteres Problem entsteht, wenn Sie zwar keine Kopien Ihrer Filme herstellen, aber diese „öffentlich aufführen. Wichtig ist, dass „öffentlich im Sinne der GEMA all das ist, was über den privaten Kreis\nin den eigenen vier Wänden hinausgeht. Dies ist ebenso eine geschlossene oder öffentliche Vorführung in einer Gaststätte, wie z.B. die Vorführung im Rahmen einer Aktion „Die besten Filme unsere Bürger im örtlichen Dorfgemeinschaftshaus, unabhängig ob eine Eintritt verlangt wird oder nicht. Auch hier kontrolliert die GEMA. Aus zahlreichen Kundengesprächen wissen wir, dass die Kontrollen der GEMA gerade in den letzten Monaten enorm verstärkt wurden. Die GEMA bedient sich dazu eines Netzes freier Mitarbeiter, die Erfolgsprämien erhalten.</p>
<p><b>Was bieten sich für Alternativen? </b>
Nicht alle Komponisten und Musiker sind Mitglied der GEMA. GEMAfreie Künstler verwerten die Rechte an ihrer Musik selbst. Die meisten Anbieter GEMAfreier Musik arbeiten dabei mit einem Pauschalsystem. Das bedeutet, Sie erwerben einmal die Nutzungs- und Aufführungsrechte an der Musik und können sie dann\nbeliebig oft für die Vertonung Ihrer Aufnahmen einsetzen.
Neben der wichtigsten Frage, nämlich, ob die Musik Ihren Geschmack trifft und zu Ihren Bildern passt, sollten Sie bei der Auswahl auf einen wichtigen Punkt achten: Das Freigabedokument. So oder ähnlich heißt die Lizenzurkunde, die Ihnen seriöse Anbieter GEMAfreier Musik zur Verfügung stellen. Wir hören von Kunden immerwieder, dass Anbieter Kunden mit dem Hinweis, auf der Rechnung sei ja vermerkt, dass es GEMAfreie Musik sei, vertrösten. Nehmen Sie von solchen Anbietern Abstand, denn das Freigabedokument ist das einzige wirkungsvolle Mittel für Sie, sich bei Anfragen der GEMA zu wehren. Rechnungstexte werden nicht akzeptiert und können zu der abstrusen Situation führen, dass Sie zwar GEMAfreie Musik bezahlt und verwendet haben, die GEMA aber rechtlich wirksam von Ihnen Gebühren verlangt.
GEMAfreie Musik bietet Ihnen aber über die Rechtssicherheit\neine weiteren wichtigen Vorteil bei der Vertonung Ihrer Aufnahmen. Gegenüber aus Radio, TV oder Charts bekannten Musikstücken wirken GEMAfreie Musikstücke origineller, weil Ihre Zuschauer die Musik noch nicht kennen. So haben Sie hinsichtlich der Vertonung die Möglichkeit, Ihre Produktion professioneller wirken zu lassen.",1] );  //--></script> </font></p>
<p><font face="Arial">Ein weiteres Problem entsteht, wenn Sie zwar keine Kopien Ihrer Filme herstellen, aber diese „öffentlich aufführen. Wichtig ist, dass „öffentlich im Sinne der GEMA all das ist, was über den privaten Kreis in den eigenen vier Wänden hinausgeht. Dies ist ebenso eine geschlossene oder öffentliche Vorführung in einer Gaststätte, wie z.B. die Vorführung im Rahmen einer Aktion „Die besten Filme unsere Bürger im örtlichen Dorfgemeinschaftshaus, unabhängig ob eine Eintritt verlangt wird oder nicht. Auch hier kontrolliert die GEMA. Aus zahlreichen Kundengesprächen wissen wir, dass die Kontrollen der GEMA gerade in den letzten Monaten enorm verstärkt wurden. Die GEMA bedient sich dazu eines Netzes freier Mitarbeiter, die Erfolgsprämien erhalten.</font></p>
<p><font face="Arial"><strong>Was bieten sich für Alternativen? </strong><br />
Nicht alle Komponisten und Musiker sind Mitglied der GEMA. GEMAfreie Künstler verwerten die Rechte an ihrer Musik selbst. Die meisten Anbieter GEMAfreier Musik arbeiten dabei mit einem Pauschalsystem. Das bedeutet, Sie erwerben einmal die Nutzungs- und Aufführungsrechte an der Musik und können sie dann beliebig oft für die Vertonung Ihrer Aufnahmen einsetzen. Neben der wichtigsten Frage, nämlich, ob die Musik Ihren Geschmack trifft und zu Ihren Bildern passt, sollten Sie bei der Auswahl auf einen wichtigen Punkt achten: Das Freigabedokument. So oder ähnlich heißt die Lizenzurkunde, die Ihnen seriöse Anbieter GEMAfreier Musik zur Verfügung stellen. Wir hören von Kunden immer wieder, dass Anbieter Kunden mit dem Hinweis, auf der Rechnung sei ja vermerkt, dass es GEMAfreie Musik sei, vertrösten. Nehmen Sie von solchen Anbietern Abstand, denn das Freigabedokument ist das einzige wirkungsvolle Mittel für Sie, sich bei Anfragen der GEMA zu wehren. Rechnungstexte werden nicht akzeptiert und können zu der abstrusen Situation führen, dass Sie zwar GEMAfreie Musik bezahlt und verwendet haben, die GEMA aber rechtlich wirksam von Ihnen Gebühren verlangt.</font></p>
<p><font face="Arial">GEMAfreie Musik bietet Ihnen aber über die Rechtssicherheit eine weiteren wichtigen Vorteil bei der Vertonung Ihrer Aufnahmen. Gegenüber aus Radio, TV oder Charts bekannten Musikstücken wirken GEMAfreie Musikstücke origineller, weil Ihre Zuschauer die Musik noch nicht kennen. So haben Sie hinsichtlich der Vertonung die Möglichkeit, Ihre Produktion professioneller wirken zu lassen.</font></p>
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		<title>Wie beweist man, dass man der Urheber ist?</title>
		<link>http://blog.suisafrei.ch/2006/07/wie-beweist-man-dass-man-der-urheber-ist/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Jul 2006 18:00:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Paddy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps & Tricks]]></category>

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		<description><![CDATA[Dass das Musik-Business vielfach von Plagiaten lebt, ist weitreichend bekannt. Die prominenteren Beispiele, die man dazu zählen kann, sind die sogenannten Cover-Versionen, das heisst, ältere Songs neu interpretiert. In diesen Fällen ist in aller Regel der ursprüngliche Urheber bekannt und wird auch nicht abgestritten.
Weniger eindeutig wird&#8217;s, je geringer der Anteil an &#8220;gestohlenen&#8221; Passagen eines Songs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass das Musik-Business vielfach von Plagiaten lebt, ist weitreichend bekannt. Die prominenteren Beispiele, die man dazu zählen kann, sind die sogenannten Cover-Versionen, das heisst, ältere Songs neu interpretiert. In diesen Fällen ist in aller Regel der ursprüngliche Urheber bekannt und wird auch nicht abgestritten.</p>
<p>Weniger eindeutig wird&#8217;s, je geringer der Anteil an &#8220;gestohlenen&#8221; Passagen eines Songs wird. Eines der bekannteren Beispiele &#8211; jedenfalls in der Schweiz &#8211; dürfte DJ Bobos &#8220;Somebody Dance With Me&#8221; sein. Der Hauptteil dieses Liedes wurde von Rockwells &#8220;Somebody&#8217;s Watching Me&#8221; abgekupfert und sorgte 1993 für einigen Tumult. Vor allem deswegen, weil Bobo anfänglich alles abstritt.</p>
<p><span id="more-34"></span> Während bekannte Künstler einerseits auf geübte Rechtsanwälte zurückgreifen können und anderseits dank Ihrer Bekanntheit den Ursprung einer Melodie relativ leicht nachweisen können, haben es Amateure etwas schwieriger. Denn wenn Hansli aus Embrach eine selberkomponierte Heimproduktion aufs Internet lädt und Vreneli aus Sion den Song hört, leicht umschreibt und auf CD rausbringt, dann dürfte es Hansli schwer fallen, seine Ansprüche geltend zu machen.</p>
<p>Für solche Fälle dürfte das Portal <a target="_blank" href="http://www.songate.de/">Songate</a> die Lösung sein. Der registrierte Benutzer lädt seine Werke hoch, Songate erstellt eine Art elektronische Signatur und ermöglicht im Streitfall die klare Beweisführung. Dadurch dürfte es Ideen-Räubern schwer fallen, vor Gericht zu überzeugen.</p>
<p>Songate ist noch relativ jung, verzeichnet aber rasch steigende Benutzerzahlen. Die Preise, die Songate für seine Dienstleistungen verlangt, sind gering und belaufen sich bei einem durchschnittlichen Song auf ca. 2 Euro. Wenn man bedenkt, was man verlieren könnte, sicherlich eine bescheidene Gebühr.</p>
<p>Auch für Nichtmusiker ist Songate ein Besuch wert, werden doch regelmässig Songs vorgestellt, die in voller Länge (und ansprechender Qualität) angehört werden können.</p>
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		<title>Ich mache doch nur private Filme</title>
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		<pubDate>Fri, 26 May 2006 17:00:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Paddy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps & Tricks]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist in der Tat so, dass für das Abspielen von GEMA-pflichtigen Werken im Familenkreis keine Gebühren fällig werden und man somit problemlos auch Musik von Michael Jackson oder Anastacia verwenden kann. GEMA-freie Musik hat aber durchaus noch andere Vorteile, die nicht unwesentlich sind. Besonders Filmemachen und Video-Enthusiasten, die ihren Werken den letzten Schliff gebe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist in der Tat so, dass für das Abspielen von GEMA-pflichtigen Werken im Familenkreis keine Gebühren fällig werden und man somit problemlos auch Musik von Michael Jackson oder Anastacia verwenden kann. GEMA-freie Musik hat aber durchaus noch andere Vorteile, die nicht unwesentlich sind. Besonders Filmemachen und Video-Enthusiasten, die ihren Werken den letzten Schliff gebe wollen, sollten diese Vorteile beachten.</p>
<p><span id="more-10"></span></p>
<p><strong>Den Song kenn&#8217; ich</strong><br />
Der Mensch &#8211; und zu denen zählt wohl der durchschnittliche Betrachter Ihrer Videos &#8211; assoziert viel und oft. Sicher ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie ein Lied im Radio hörten und sich dabei urplötzlich an ein bestimmtes Ereignis erinnerten, das in irgendeinem Zusammenhang mit eben diesem Song steht. So ergeht es auch Ihrem Video-Publikum. Gerade bei typischen Ohrwürmern, die im Radio rauf und runter gespielt wurden, besteht die Gefahr, dass der Zuschauer ganz bestimmte Erlebnisse damit verbindet. Ist dies der Fall, wird die Stimmung des Zuschauers aller Wahrscheinlichkeit nach in eine ganz andere Richtung gehen, als Sie das mit Ihrem Film wollen.</p>
<p><strong>Assoziationen lenken ab</strong><br />
Da die Musik in 90 % aller Fälle die Wirkung der Videobilder verstärken bzw. begleiten soll, ist es aber äusserst wichtig, dass Ihrem Publikum das nicht passiert. Ihre Zuschauer sollen möglichst keine direkte Beziehung zur verwendeten Musik haben. Dadurch können Sie die Musik zielgerichtet aufbauen und die Stimmung des Zuschauers relativ genau in die Richtung lenken, in die Sie wollen. Die Musik zieht dann die Aufmerksamkeit des Zuschauers nicht auf sich, sondern unterstützt vielmehr die Filmaufnahmen und verschmilzt mit Ihnen zu einem Gesamten.</p>
<p><strong>Unbekannte Musik ist besser</strong><br />
Da kaum einer GEMA-freie Musik kennt, sofern er nicht grad auf ähnliche Weise wie Sie damit zu tun hat, besteht auch kaum die Gefahr, dass Sie damit solche störenden Assoziationen beim Publikum wecken. Das spricht genau so stark für GEMA-freie Musik, wie das Wegbleiben der GEMA-Gebühren.</p>
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