Referendum gegen Schweizer Urheberrecht

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Das revidierte Schweizer Urheberrecht, das im Oktober vom Parlament angenommen wurde, stösst auf ersten ernsthaften Widerstand. Unter dem Namen “No Swiss DMCA” sammelt eine Vereinigung Unterschriften für ein Referendumn. Die Zeit ist knapp, deshalb freut man sich über jede Hilfe. Bis 24. Januar 08 müssten 50′000 Unterschriften zusammen kommen.

Grund für das angestrebte Referendum ist primär die Gefahr, die durch das neue, verschärfte Urheberrecht ausgeht. Was die Schweiz bis anhin eher liberal was Kopierschutz, Privatkopien und desgleichen anging, wird jetzt eine härtere Gangart angestimmt. Das Umgehen von Kopierschutzmechanismen soll zwar weiterhin für den Privatgebrauch erlaubt sein, das Verbreiten von Mitteln, die genau dazu dienen, soll jedoch verboten werden.

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UK: 50 Jahre Urheberschutz sind genug

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Im Vereinigten Königreich gilt Musik während fünfzig Jahren ab Aufnahme als geschützt. Das bedeutet, dass die ersten Songs von Pop-Stars wie Cliff Richard oder Paul McCartney bereits nahe oder über dem Verfalldatum sind und demnächst keinen Gewinn mehr abwerfen. Wohl nicht zuletzt deshalb hat die Musikindustrie in Grossbritannien versucht, diese Schutzfristen auf 70 Jahre zu erweitern. Ohne Erfolg.

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SUISA-Abgabe auf MP3-Playern

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Der Einführung einer Urheberabgabe auf digitale Speichermedien wie MP3-Playern steht nach einem Bundesgerichtsentscheid vom 19. Juni 2007 nichts mehr im Wege. Die SUISA verliert auch keine Zeit und führt die Gebühren ab 1. September 2007 ein. Geräte wie Apples iPod dürften sich damit über kurz oder lang um bis zu vierzig Franken verteuern. Es ist davon auszugehen, dass die Hersteller die Kosten auf die Konsumenten überwälzen werden.

Kritisiert wird seitens Privatpersonen und Konsumentenschutzorganisationen vor allem der Umstand, dass einerseits mit solchen Geräten nicht nur urheberrechtlich geschützte Daten benutzt werden und anderseits die dafür fälligen Urhebergebühren schon mit dem Kauf einer CD oder eines Liedes bezahlt wird. Mit dem neuen Tarif wird der Konsument demnach zweimal SUISA-Abgaben zahlen: Einmal mit dem Kauf eines Albums, das zweite Mal mit dem Kauf eines MP3-Players.

Anarchie: Recht soll Fortschritt weichen

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Vom Software-Hacker bis zum Juristen, vom Wirtschaftsstudenten bis Künstlern: Der Ruf nach einer Lockerung des Urheberrechts im Online-Bereich wird im Gleichschritt mit den Anstrengungen der IFPI, selbiges durchzusetzen, immer lauter. Der Traum ist eine grenzenlose Freiheit im Internet, zumindest was das Urheberrecht und damit verknüpfte künstlerische Werke angeht.

Weil in den USA historisch bedingt einem Immobilienbesitzer nicht nur der Grund, auf dem er steht, gehört, sondern auch der “Himmel” darüber, soll es im letzten Jahrhunder zu einer merkwürdigen Anzeige gekommen sein. Ein Farmer hat die Armee angezeigt, weil sein Land überfliegende Kampfjets seine Hühner aufgescheucht haben sollen. Die sind flüchtend gegen die Wand geflogen und dabei ums Leben gekommen. Der Richter hat damals entschieden, dass der Farmer nicht Recht bekommt, weil das entsprechende Gesetz veraltet sei und aus einer Zeit stamme, als der Mensch noch nicht ans Fliegen dachte bzw. glaubte.

Die Jäger der urheberrechtlichen Freiheit benutzten jüngst dieses Beispiel und folgerten daraus: Das Recht soll dem Fortschritt weichen! Das Allgemeininteresse steht über dem Privatrecht. Alles klar? Allgemeininteresse = Bedürfnis nach downloadbarer Musik; Privatrecht = Interesse der Urheber an saftigen Einnahmen. Das Urheberrecht sei veraltet und decke die Interessen nur sehr einseitig zu Gunsten der Rechteinhaber.
Solange vorwiegend Hacker und Filesharing-Freaks nach urheberrechtlicher Freiheit riefen, gab ich ihnen keine Chance. Mittlerweile sind aber einige Professoren, Juristen, Künstler und andere titelschwere Persönlichkeiten in den Kampf gezogen.

Mehr Infos gibt’s bei SpiegelOnline 

Thomas Darnstädt hat dazu einen interessanten Artikel geschrieben, der auf SpiegelOnline veröffentlicht wurde.

Raubkopie: Unwort des Jahres

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Einige gleichermassen witzige wie interessante Überlegungen zum Urheberrecht im Allgemeinen und dem Begriff “Raubkopie” im Speziellen stellt Levente J. Dobszay in seinem Blog auf. Seiner Meinung nach entbehrt das Wort “Raubkopie” jeglicher Logik, weil es schlicht paradox sei, gleichzeitig etwas zu rauben und zu kopieren.

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